Straßenkunst

Regelung ab 1.1.2023

Am 1. Januar 2023 ist die neue Verordnung zur Förderung und Regelung der Straßenkunst in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass die Künstler*innen sich im Straßenkunstregister eintragen müssen. Das Amt für Kultur erteilt nach dem gestellten Antrag eine Jahresgenehmigung. 

Formulare und Unterlagen

Online-Antrag für Jahresgenehmigung

Reservierungsanfrage

Standorte Straßenkunst

Leitfaden


Bei Fragen über die neue Regelung können Sie sich an das Kulturamt wenden:
kultur@gemeinde.meran.bz.it oder +39 0473 250211

Formulare

DEU