Straßenkunst: Verordnung angepasst

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Stadträtin Emanuela Albieri

Im Zuge der Verwaltung des Straßenkunstregisters und der wöchentlichen Buchungen durch das Kulturamt hat sich die Notwendigkeit ergeben, eine Reihe von Korrekturen und Änderungen an der entsprechenden Verordnung vorzunehmen. Diese wurden gestern von der Stadtregierung verabschiedet und werden demnächst der zuständigen Ratskommission und anschließend dem Gemeinderat zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt.

Zum ersten Mal seit Inkrafttreten der neuen Verordnung über Straßenkunst am 1. Januar dieses Jahres konnten nützliche Informationen und Statistiken über die Anzahl der Künstler*innen und der Auftritte, die bevorzugten Orte und Zeiten usw. gesammelt und verarbeitet werden. Einige Zahlen: Vom 1. Januar bis zum 30. April fanden in der Stadt insgesamt 458 Aufführungen statt; bis heute wurden 63 Straßenkünstler*innen in das entsprechende, vom Kulturamt der Stadt Meran geführte Register eingetragen.

„Auf der Grundlage einer Analyse dieser Daten", so Stadträtin Emanuela Albieri, "hat das Kulturamt in Absprache mit der Arbeitsgruppe der Straßenkünstler*innen (Jordi Beltramo, Naimana Casanova, Famiglia Danzante, Joachim Ellmenreich - als Vertreter der Geschäftsleute - und Meinhard Khuen) dem Stadtrat vorgeschlagen, eine Reihe von Änderungen an den Vorschriften vorzunehmen. Die Grundregeln bleiben unverändert: Jeder Standort muss gebucht werden und es ist möglich, innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster aufzutreten (60 Minuten für akustische Darbietungen, 120 Minuten für nicht akustische Darbietungen). Mehr als einmal pro Tag an jedem Standort aufzutreten ist hingegen nicht erlaubt". 

Die wesentlichen Änderungen lauten wie folgt: 

Typ A Standorte (die sensiblen Zonen)

  • Von den Standorten des Typs A bleibt nur die Sparkassenstraße erhalten, alle anderen werden zu Standorten des Typs B;
  • Veranstaltungen mit Ton sind nur noch nach 17 Uhr erlaubt, außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen;
  • Um zu gewährleisten, dass jede/r Künstler*in in der am stärksten frequentierten Sparkassenstraße auftreten kann, wurden gemeinsam mit der Arbeitsgruppe folgende Regeln festgelegt: eine Buchung pro Woche von Montag bis Freitag ab 17 Uhr, zwei Buchungen pro Monat an Samstagen, zwei Buchungen pro Monat an Sonntagen oder anderen Feiertagen.

Typ B Standorte 

- Jede*r Künstler*in darf an maximal vier Tagen pro Woche (einmal pro Tag) in den fünf verschiedenen Zeitfenstern auftreten.

Eine weitere Neuigkeit: Das Kulturamt arbeitet gemeinsam mit der Dienststelle für Informatik und Innovation an der Entwicklung einer benutzerfreundlichen, digitalen und automatisierten Buchungsplattform für Straßenkünstler*innen.

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24.05.2023

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