Der Hauspflegedienst erbringt ergänzende Sozialleistungen zur Unterstützung der Betreuten zuhause. Der Dienst richtet sich an Personen aller Altersgruppen, die ihren Wohnsitz in Meran haben oder sich ständig in Meran aufhalten. Das Ziel ist, den Betreuten ihre Selbständigkeit und die Lebensqualität zu gewährleisten und ihnen den Verbleib im gewohnten Lebensumfeld zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck stellt die Hauspflege eine ganze Reihe von Leistungen bereit, um allen Betroffenen trotz der Einschränkungen, die Alter, Krankheit oder Behinderungen mit sich bringen, ein weitgehend selbständiges Leben zu ermöglichen. Dies geschieht auch durch Beratung und auf die Bedürfnisse der einzelnen Person abgestimmte Betreuung, damit die Betreuten ihre Gewohnheiten und den Lebensstil beibehalten können. Professionelle Betreuung und enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen sowie mit dem gesamten Umfeld sind die Grundfesten des Dienstes.
Zugang zu den Dienstleistungen
Die Leistungen, die vom Hauspflegedienst angeboten werden, sind kostenpflichtig. Die Höhe der entsprechenden Gebühren wird jedes Jahr von der Landesregierung festgelegt. Die Betreuten beteiligen sich je nach Einkommen und Vermögen anteilig an den Kosten, wie im Dekret des Landeshauptmanns Nr. 30 vom 11. August 2000 in geltender Fassung festgehalten ist.
Um Zugang zu den Betreuungsleistungen zu erhalten, müssen entweder die Person, die Betreuung benötigt, oder die Angehörigen ein entsprechendes Formular ausfüllen und im Verwaltungssekretariat des Hauspflegedienstes in der Otto-Huber-Straße 8 abgeben. Im Rahmen eines ersten Hausbesuches ermittelt die Hauspflege-Koordinatorin mit dem/der Betroffenen den tatsächlichen Bedarf. In Zusammenarbeit mit den Sozialassistentinnen informiert und berät sie die Betroffenen und die Angehörigen, stellt die Pflegebedürftigkeit fest und überprüft die Machbarkeit der Betreuungsmaßnahmen. Nach der Sozialdiagnose erhält der/die Antragstellerin eine schriftliche Bestätigung des Dienstes für die vereinbarten Leistungen und die Kostenbeteiligung.
Die Zahl der Betreuungsstunden wird im Einvernehmen mit dem/der Betroffenen und den Angehörigen festgesetzt. Die Gründe für eine etwaige Ablehnung werden den Betroffenen ebenfalls schriftlich mitgeteilt; gleichzeitig wird auch über die Möglichkeiten aufgeklärt, einen Rekurs oder Beschwerde einzureichen.
Die Betreuten können jederzeit die Beendigung der Betreuungsleistungen beantragen. Wenn die Betroffenen dies wünschen, kann nach Abschluss des Betreuungsverhältnisses ein letzter Hausbesuch absolviert werden, um die Zusammenarbeit zu besprechen. Der Hauspflegedienst ist berechtigt, die Betreuung in Sonderfällen zu unterbrechen oder auszusetzen.
Öffnungszeiten
Ausgehend von den getroffenen Vereinbarungen werden die Leistungen des Hauspflegedienstes von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 19:30 erbracht. Am Samstag werden mindestens sechs Stunden gewährleistet. In besonderen Bedarfsfällen kann der Dienst auch am Sonntag und an Feiertagen sowie in den frühen Abendstunden an Werktagen (bis 21:30 Uhr) gewährleistet werden.
Das Verwaltungssekretariat des Hauspflegedienstes ist am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag von 8:30 bis 13 uhr und von 14 bis 17:30 Uhr geöffnet. Der Anrufbeantworter ist rund um die Uhr erreichbar und zeichnet alle Nachrichten auf.
Kontakt
Adresse: Otto-Huber-Straße 8, 39012 Meran
Telefon: +39 0473 223170, +39 0473 446270
E-Mail: sozialwesen@gemeinde.meran.bz.it
Dienstcharta des Hauspflegedienstes
Südtiroler Bürgernetz - Hauspflege
Siehe auch: Anlaufstelle für Pflege- und Betreuungsangebote